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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen für Verbraucher (B2C)

§1 Geltung unserer Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen der Firma Ramp haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Dies sind natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen die Firma Ramp hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

§2 Angebote, Fertigungsaufträge und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma Ramp sind zunächst frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns dar.

2.2 Da wir unsere Produkte nach Kundenspezifikation produzieren, erhält der Käufer laut seiner Bestellung einen Fertigungsauftrag von Ramp. Ein wirksamer Vertrag kommt erst dann zustande indem der Käufer uns den Fertigungsauftrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt und in Textform übermittelt (Post, Fax oder E-Mail). Außerdem ist eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes auf unsere Zahlstelle zu leisten. Kommt es diesbezüglich zu keiner Absicherung, ist die Firma Ramp berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Abbildungen und Prospekten einschließlich Abbildungen unseres Internetauftrittes, behält sich die Firma Ramp Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2.4. Ramp behält sich nach Vertragsabschluss folgende Änderungen der Ware vor, sofern dies für den Käufer zumutbar ist:
Produktänderungen und -Verbesserung im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung
geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts-, oder Mengenabweichungen;
handelsübliche Abweichungen.

§3 Preise

3.1 Beim Versand bzw. Lieferung verstehen sich Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung. Alle Preise sind inklusive der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde alle Zölle und Grenzabgaben.

3.2 Ramp übernimmt für Druck- oder Übertragungsfehler bei der Preisauszeichnung keine Haftung.

§4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behält sich die Firma Ramp das Eigentum an der Kaufsache vor.

4.2 Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung nicht verändert oder veräußert werden.

§5 Lieferung

5.1 Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung unserer Produkte lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind oder als verbindliche Termine vereinbart wurden. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird Sie die Firma Ramp darüber gesondert per E-Mail informieren. Falls die Firma Ramp® ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir Ihnen gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die Firma Ramp Sie unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch den Käufer vorgenommen, so sind diese von der Firma Ramp zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt können wir jedoch den auf diese Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.

5.2 Soweit eine Lieferung an Sie nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Ihre Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Sie nicht unter der von Ihnen angegebenen Lieferadresse angetroffen werden, obwohl der Lieferzeitpunkt Ihnen mit angemessener Frist angekündigt wurde, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – geht erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befinden.

5.4 Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach erhalt auf Unversehrtheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

5.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

§6 Zahlung, Verzug

6.1 Die Zahlung der Ware ist nach Vertragsschluss, entsprechend vertraglicher Vereinbarung ohne Abzug zu leisten.

Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
1. Anzahlung von 30% des Auftragswertes, fällig bei Fertigungsauftrag
2. Restzahlung von 70% des Auftragswertes, fällig bei Bereitstellung

Nach Auftragserteilung kann die Anzahlung nicht zurück erstattet werden.

Der Käufer wird vorab über den Bereitstellungstermin der Ware informiert. Sobald die Restzahlung auf unsere Zahlstelle eingegangen ist, erfolgt die Auslieferung der Ware innerhalb 5 Werktagen.

Bei Käufen von Lagerware ist der Kaufpreis sofort zu fällig. Die Auslieferung erfolgt innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Zahlung auf unsere Zahlstelle.

Bei Selbstabholung wird die Ware, nach Eingang des Restbetrages auf unsere Zahlstelle oder Barzahlung, dem Käufer sofort ausgehändigt.

6.2 Zahlt der Käufer bis zu dem angegebenen Termin nicht, ist Ramp auch ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Kosten für Barkredite zuzüglich der auf diese Zinsen entfallenden Umsatzsteuer zu berechnen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Falle des Verzugs §§286 und 288 BGB.

6.3 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, mit sofortiger Wirkung von allen mit Käufern bestehenden Verträgen zurückzutreten und die uns geschuldeten Zahlungen fällig zu stellen.

6.4 Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Mängelhaftung

7.1 Scheitert die sachgemäße Montage der Ware durch den Käufer, so haftet Ramp nur, wenn dies auf einen Mangel der Montageanleitung zurückzuführen ist. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt hiervon unberührt.

7.2 Die Firma Ramp übernimmt keine Haftung, die durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen.

7.3 Jegliche Mängelhaftung entfällt, wenn
der Käufer die Ware selbst repariert, ändert, unsachgemäß behandelt, ungeeignetes Zubehör einbaut, änderungen an Originalteile durchführt oder derartige Maßnahmen durch Dritte, die nicht durch die Frima Ramp® autorisiert sind, vornehmen lässt;
die Ware nicht entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck behandelt oder gebraucht wird oder eine sonstige unsachgemäße Behandlung oder Verwendung vorliegt. Wird ein Mangel später als sechs Monate nach Erhalt der Ware erkennbar, haften wir nur dann, wenn uns der Nachweis erbracht wird, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war und weder insgesamt noch teilweise durch die oben bezeichneten Einwirkungen verursacht worden ist und dass die Mängelbeseitigung durch uns inzwischen nicht in unzumutbarer Weise erschwert ist.

7.4 Liegt im Falle eines durch die Firma Ramp zu vertretenden Mangels bei Gefahrübergang vor, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ramp behebt den Mangel auf eigene Kosten. Die Rücksendung der Ware muss frei an Ramp erfolgen. Es bleibt der Firma Ramp aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Käufers nähergelegenen Fachmann, ausführen lässt. Ist Ramp zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die Ramp zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.5 Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

7.6 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

7.7 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von uns nicht.

§8 Garantie

8.1 Es gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr für Mängelansprüche, die mit Ablieferung der Sache beim Kunden beginnt.
Die Firma Ramp übernimmt die Garantie, für alle während eines Zeitraums von einem Jahr ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate ab Lieferung der Ware. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils, wenn die Ware am Bestimmungsort dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden gegen Vorlage der Originalrechnung zu und kann nicht abgetreten werden.

8.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind:
gebrauchte Waren
Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt.
Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.

8.3 Im Garantiefall steht es der Firma Ramp frei, das mangelhafte Produkt auf seine Kosten zu reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt der selben Art und Güte zu ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.

8.4 Im Garantiefall von ausländischen Hardware-Komponenten und Elektronikbauteilen, die ausdrücklich auf Kundenwunsch bestellt wurden, sind die Kosten für Lieferung zu Ramp und eventuelle Zollgebühren vom Kunden zu tragen.

8.5 Bei Komponententeile, die Ramp von Drittherstellern bezieht, gelten die Garantiebestimmung des Zulieferers.

8.6 Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt. Andere etwaige Rechte bleiben unberührt.

§9 Schadensersatz

9.1 Soweit sich nicht aus Nr. 9.2 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen Ramp® oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Vermögensschäden des Käufers.

9.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.

9.3 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

§10 Widerrufsrecht

10.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, die erhaltene Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

10.2 Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Waren nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.

10.3 Für Waren die im Rahmen einer Auktion versteigert wurden, besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.

10.4 Bei Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, ist Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB, das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

10.5 Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

10.6 Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Ramp zurückgeschickt werden. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Wertersatz vermieden werden, indem der Käufer die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

10.7 Das Rücknahmeverlangen muss vorher in Textform per Brief, Fax oder Email erfolgen.
Die Rücksendung und das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Ramp, Stephan Zahm, Waldfriedenstraße 2, 82031 Grünwald, Deutschland.
Email: info@rampguitars.com, Fax: +49 89 6428 2489.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

§11 Datenschutz

Der Käufer ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von Ramp gespeichert werden. Siehe Datenschutzerklärung

§12 Sonstiges

Sofern Sie den Kauf als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs getätigt haben, sind diese Geschäftsbedingungen auf Sie nicht anwendbar.

§13 Erfüllungsort

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche ist München, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag abweichendes ergibt.

§14 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.